Kategorie Arztpraxis

Schwerhörig

In einer HNO-Arztpraxis.

Ich bin Auszubildende in einer HNO-Arztpraxis und wir wollten bei einem älteren Herren, Herrn Mustermann, einen Hörtest durchführen.

Eigentlich nichts ungewöhnliches, jedoch wurde ich schon im Vorfeld darauf hingewiesen, dass Herr Mustermann schon fast taub ist.

Ich gehe also ins Wartezimmer und brülle “HERR MUSTERMANN BITTE!”. Da steht der Patient auf und sagt ganz trocken zu mir, dass ich doch nicht brüllen müsse.

Was meine lieben Kollegen leider nicht erwähnt hatten war nämlich, dass Herr Mustermann sehr gut eingestellte Hörgeräte besitzt. Peinlich, peinlich.

Augentropfen

In der chirurgischen Arztpraxis.

Ein etwas betagter Patient kam an einem Montag mit einem eingewachsenen Zehnagel in die Praxis.
Nach der Befunderhebung sollte zunächst ein Versuch mit antibiotischen Augentropfen versucht werden, wobei dem Patienten auch erklärt wurde, wie diese angewendet werden sollten – nämlich indem man sie auf den Zeh tropft.

Am Freitag sollte er dann wieder zur Kontrolle kommen.

Der Patient verließ die Praxis, kam nach 15 Minuten wieder rein, steht in der Anmeldung und sagt:
“Er hätte gerade vor der Apotheke gestanden und es hätte ihm absolut nicht eingeleuchtet, wie denn nun die Tropfen vom Auge bis in den Zeh wirken sollten.”

Ab dann wurden alle Patienten mehrmals bei dieser Art von Versorgung darüber informiert, das die Tropfen auf den Zeh gehören! 😉...